Förderung für Dämmung 2026: BAFA-Zuschüsse & KfW-Programme im Überblick
Dämmung senkt Ihre Heizkosten um 20 bis 40 Prozent, doch die Investition liegt zwischen 80 und 250 EUR pro Quadratmeter. Der Staat fördert energetisch...
Beratung anfragenFörderung für Dämmung 2026: BAFA-Zuschüsse & KfW-Programme im Überblick
Dämmung senkt Ihre Heizkosten um 20 bis 40 Prozent, doch die Investition liegt zwischen 80 und 250 EUR pro Quadratmeter. Der Staat fördert energetische Sanierung mit direkten Zuschüssen bis 25 Prozent oder zinsgünstigen Krediten mit Tilgungszuschuss. Diese Seite zeigt Ihnen, welche Fördermittel Sie 2026 nutzen können, wie Sie die Antragstellung durchführen und welche Fördersätze gelten. Für einen vollständigen Überblick zu Kosten für Dämmung für alle gängigen Dämmverfahren lesen Sie unseren separaten Ratgeber.
Warum fördert der Staat Dämmung?
Rund 35 Prozent des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland entfallen auf Gebäude, vor allem auf die Beheizung schlecht gedämmter Außenwände, Dächer und Kellerdecken. Wer dämmt, senkt nicht nur die eigenen Energiekosten um 500 bis 1.500 EUR pro Jahr, sondern leistet auch einen Beitrag zum Klimaschutz. Deshalb stellt der Bund über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) jährlich mehrere Milliarden EUR bereit, um Eigentümer bei der Sanierung zu unterstützen. Die Förderprogramme sollen den Anreiz schaffen, veraltete Gebäude auf den energetischen Stand zu bringen, den das Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Neubauten vorschreibt. Denn jede Kilowattstunde, die durch bessere Dämmung der Gebäudehülle eingespart wird, reduziert die Abhängigkeit von fossilen Energien und senkt langfristig Ihre Energiekosten.
Förderung im Überblick
Deutschland fördert Dämmung über zwei Wege: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt direkte Zuschüsse für Einzelmaßnahmen, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss. Beide Programme stammen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und erfordern qualifizierte Energieeffizienz-Experten zur Begleitung.
Förderprogramme 2026 im Vergleich
| Programm | Förderart | Fördersatz | Max. Basis | Geeignet für | Antragstellung |
|---|---|---|---|---|---|
| BAFA BEG EM | Direkter Zuschuss | 15 % + 5 % iSFP-Bonus | 60.000 EUR/WE | Einzelmaßnahmen (z.B. nur Fassadendämmung) | Vor Vertragsschluss |
| KfW 261 | Kredit + Tilgungszuschuss | 5-25 % | 150.000 EUR/WE | Komplettsanierung zum Effizienzhaus | Vor Sanierungsbeginn |
| KfW 262 | Kredit + Tilgungszuschuss | 5-15 % | 60.000 EUR/WE | Einzelmaßnahmen (Alternative zu BAFA) | Vor Sanierungsbeginn |
| Steuerbonus § 35c EStG | Steuerermäßigung | 20 % über 3 Jahre | 40.000 EUR/Objekt | Eigengenutzte Immobilie (min. 10 Jahre alt) | Nach Abschluss (Steuererklärung) |
| WE = Wohneinheit. Programme sind kombinierbar mit regionalen Zuschüssen (z.B. Kommunen), aber nicht untereinander. |
Die BAFA-Förderung ist Standard für die meisten Hausbesitzer, da sie ohne Kredit auskommt und schnell ausgezahlt wird. KfW-Kredite lohnen bei größeren Sanierungen oder Effizienzhaus-Niveau.
BAFA-Förderung für Dämmung (BEG Einzelmaßnahmen)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Dämmmaßnahmen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Sie erhalten 15 Prozent Zuschuss, aufstockbar auf 20 Prozent mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP). Maximale Basis: 60.000 EUR pro Wohneinheit, maximaler Zuschuss: 12.000 EUR.
Welche Dämmmaßnahmen fördert die BAFA?
Die BAFA fördert alle Maßnahmen an der Gebäudehülle: Fassadendämmung an Außenwänden, Kellerdeckendämmung, Perimeterdämmung, Dachdämmung sowie den Einbau neuer Fenster und Türen. Die U-Wert-Anforderung liegt bei 0,20 W/(m²K) für opake Bauteile wie Außenwände und Dachflächen, bei Fenstern bei 0,95 W/(m²K). Diese Werte sind strenger als das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorschreibt, da die Bundesförderung nur für überdurchschnittliche Energieeffizienz an der Gebäudehülle gilt.
Bei Fassadendämmung benötigen Sie 16 bis 20 cm Dämmstoffdicke mit EPS (Lambda 0,035 W/mK) für U-Wert 0,20. Hochleistungsdämmstoffe wie Vakuumdämmung schaffen denselben Wert mit 3 bis 4 cm, kosten aber deutlich mehr und lohnen bei begrenztem Platz. Mehr Details zu Kosten für Fassadendämmung erfahren Sie in unserem separaten Ratgeber.
Wie hoch ist die BAFA-Förderung?
Die Grundförderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten (Material, Einbau, Gerüst, Experte). Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt die Förderung auf 20 Prozent. Der iSFP kostet 1.200 bis 2.000 EUR, wird aber mit 80 Prozent gefördert – Ihre Eigenleistung: 240 bis 400 EUR.
Rechenbeispiel Fassadendämmung (140 m², 18.000 EUR): Ohne iSFP erhalten Sie 2.700 EUR (15 %), mit iSFP 3.600 EUR (20 %). Der iSFP kostet netto 300 EUR, bringt aber 900 EUR Mehrförderung.
Ein typisches Einfamilienhaus (Baujahr 1975, 150 m² Wohnfläche) benötigt oft mehrere Maßnahmen: Fassadendämmung (18.000 EUR), Dachdämmung (12.000 EUR) und neue Fenster (15.000 EUR) summieren sich auf 45.000 EUR Gesamtinvestition. Mit iSFP erhalten Sie 9.000 EUR BAFA-Zuschuss (20 % von 45.000 EUR), da alle Maßnahmen unter die 60.000-EUR-Grenze fallen. Ohne iSFP wären es nur 6.750 EUR – der iSFP bringt 2.250 EUR Mehrförderung bei 300 EUR Eigenkosten. Gleichzeitig sinken die Energiekosten nach einer solchen Komplettsanierung um 30 bis 45 Prozent, was bei aktuellen Gaspreisen 1.200 bis 1.800 EUR jährlich ausmacht.
Wer darf Förderung beantragen?
Eigentümer, WEGs, Vermieter und Mieter (mit Zustimmung) sind antragsberechtigt. Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein (ab Bauantrag oder Bauanzeige). Neubauten sind ausgeschlossen.
BAFA-Antragstellung Schritt für Schritt
Die Antragstellung läuft über das BAFA-Online-Portal. Kritisch: Antrag vor Vertragsschluss mit dem Handwerker stellen. Planungsleistungen (Energieberater beauftragen) sind vorher erlaubt.
Ablauf: Ein Energieeffizienz-Experte von der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) prüft Ihre Dämmmaßnahme, erstellt die Projektbeschreibung und reicht den Antrag ein. Nach 3 bis 6 Wochen erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Erst dann Handwerker beauftragen. Nach Abschluss reicht der Experte Verwendungsnachweis ein, BAFA überweist innerhalb 4 bis 8 Wochen.
Konkrete Zeitplanung: Woche 1-2 (Energieberater, Vor-Ort-Termin), Woche 3 (Antrag), Woche 7-9 (Bewilligung), Woche 10 (Handwerkervertrag), Woche 14-18 (Dämmarbeiten), Woche 19 (Verwendungsnachweis), Woche 23-27 (Auszahlung). Planen Sie mindestens sechs Monate ein.
Welche Rolle spielt der Energieeffizienz-Experte?
Der Energieeffizienz-Experte ist bei allen Förderprogrammen Pflicht. Er prüft die technischen Anforderungen an Ihrem Gebäude, begleitet die Umsetzung und bestätigt die fachgerechte Ausführung. Die Kosten für den Energieberater (500 bis 1.500 EUR) sind förderfähig und werden als Teil der Gesamtmaßnahme bezuschusst. Qualifizierte Energieberater finden Sie über den Service der dena-Expertenliste, wo Sie nach Postleitzahl und Fachgebiet filtern können.
KfW-Programme für Dämmung
Die KfW fördert über zwei Förderprogramme: KfW 261 für Effizienzhaus-Sanierungen und KfW 262 für Einzelmaßnahmen. Beide kombinieren zinsgünstige Förderkredite mit Tilgungszuschuss und bieten damit eine Alternative zum BAFA-Zuschuss, wenn Sie die Sanierung finanzieren müssen.
KfW 261: Effizienzhaus-Kredit
KfW 261 fördert die Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus-Standard (EH 85, 70, 55, Denkmal). Der Tilgungszuschuss steigt mit dem erreichten Effizienzniveau: 5 Prozent für EH 85, 10 Prozent für EH 70 und 15 Prozent für EH 55. Setzt das Gebäude mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien ein (EE-Klasse), kommen weitere 5 Prozentpunkte hinzu, maximal 25 Prozent. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 150.000 EUR pro Wohneinheit. Dämmung ist dabei eine Teilmaßnahme neben Heizung, Fenstern und Lüftung. Für Eigentümer, die nur dämmen möchten, ist dieses Programm überdimensioniert.
KfW 262: Einzelmaßnahmen-Kredit
KfW 262 ist das Kredit-Pendant zum BAFA-Zuschuss und bietet dieselbe finanzielle Unterstützung in anderer Form. Sie erhalten bis zu 60.000 EUR Förderkredit mit 15 Prozent Tilgungszuschuss, mit iSFP sogar 20 Prozent. Die Antragstellung läuft über Ihre Hausbank, die den KfW-Kredit durchleitet. Technische Anforderungen und die Pflicht zum Energieeffizienz-Experten sind identisch zum BAFA-Programm. Dieses Förderprogramm ist besonders sinnvoll, wenn Sie die Dämmung nicht aus Eigenkapital finanzieren können.
BAFA oder KfW – was ist besser?
BAFA ist für die meisten Hausbesitzer einfacher: kein Kredit, direkter Zuschuss. KfW 262 lohnt bei Finanzierungsbedarf. KfW 261 nur bei Komplettsanierungen (50.000 bis 150.000 EUR).
Beispiel Dachdämmung (12.000 EUR): BAFA gibt 2.400 EUR Zuschuss (20 % mit iSFP), Sie zahlen 9.600 EUR. KfW 262: Kredit 12.000 EUR, Tilgungszuschuss 2.400 EUR (Restschuld 9.600 EUR), Ratenabzahlung. BAFA schneller bei Liquidität, KfW hilft bei Finanzierung.
Welches Förderprogramm passt zu Ihrem Gebäude?
Die Wahl des richtigen Förderprogramms hängt von drei Faktoren ab: Umfang der Sanierung, Ihrem Finanzierungsbedarf und dem Zustand des Gebäudes. Für ein Einfamilienhaus mit einer einzelnen Dämmmaßnahme an den Außenwänden ist der BAFA-Zuschuss über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) fast immer die beste Fördermöglichkeit, da er ohne Kredit auskommt und schnell ausgezahlt wird.
Planen Sie hingegen eine umfassende energetische Sanierung zum Effizienzhaus-Standard, etwa mit Fassadendämmung, neuer Heizung und Fenstern, lohnen sich die KfW-Förderkredite über Programm 261. Der höhere Kreditbetrag von 150.000 EUR pro Wohneinheit und der gestaffelte Tilgungszuschuss bieten bei Gesamtinvestitionen ab 50.000 EUR deutlich mehr Unterstützung als der BAFA-Zuschuss allein. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen profitieren besonders, weil die Förderbasis pro Wohneinheit gilt.
Sie sind noch unsicher, welches Material am besten zu Ihrem Haus passt? Nutzen Sie unseren Dämmstoff-Finder um zu ermitteln, welches Dämmmaterial am besten geeignet ist für Ihr Projekt.
Auch Wohngebäude, die als Kapitalanlage vermietet werden, sind förderfähig. Vermieter können die Fördermittel nutzen und gleichzeitig die verbleibenden Sanierungskosten steuerlich absetzen. Wer weder BAFA noch KfW beantragen möchte, kann alternativ den Steuerbonus nach § 35c EStG nutzen, allerdings nur für selbstgenutzte Immobilien, die mindestens zehn Jahre alt sind.
Zusätzlich zu den Bundesprogrammen bieten viele Kommunen und Bundesländer eigene Fördermöglichkeiten. Diese regionalen Zuschüsse sind mit BAFA und KfW kombinierbar. In einzelnen Städten wie München, Hamburg oder Freiburg erreichen Sie so eine Gesamtförderung von 25 bis 35 Prozent. Einen Überblick über regionale Förderprogramme liefert die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Förderung beantragen: Tipps zum Ablauf der Antragstellung
Die Antragstellung für Förderprogramme folgt einer festen Reihenfolge. Wer einen Schritt überspringt oder die Reihenfolge verwechselt, verliert die gesamte finanzielle Unterstützung. Deshalb lohnt es sich, den Ablauf vorab genau zu verstehen.
Am Anfang steht die Suche nach einem qualifizierten Energieberater. Die dena-Expertenliste führt alle zugelassenen Energieeffizienz-Experten in Ihrer Region auf. Achten Sie darauf, dass der Energieberater Erfahrung mit Ihrer konkreten Dämmmaßnahme hat, denn nicht jeder Experte kennt sich gleichermaßen mit Fassadendämmung, Kellerdeckendämmung und Dachdämmung aus. Dieser Energieeffizienz-Experte begleitet Sie durch den gesamten Antragsprozess und übernimmt die Antragstellung bei BAFA oder KfW. Mit welchen Kosten für Kellerdämmung im Detail Sie rechnen müssen, erfahren Sie separat in unserem ausführlichen Ratgeber.
Optional, aber empfehlenswert: Lassen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen. Er kostet 1.200 bis 2.000 EUR, wird jedoch mit 80 Prozent gefördert, sodass Ihre Eigenkosten bei 240 bis 400 EUR liegen. Dafür steigt die Förderung um 5 Prozentpunkte, und der Fahrplan gilt 15 Jahre lang für alle weiteren Maßnahmen an der Gebäudehülle.
Sobald der Energieberater die Antragstellung vorbereitet hat, reicht er den Antrag online beim BAFA oder bei der KfW ein. Der wichtigste Tipp dabei: Die Antragstellung muss zwingend vor dem Vertragsschluss mit dem Handwerker erfolgen. Unterschreiben Sie den Handwerkervertrag vorher, gilt das als Vorhabenbeginn, und die Förderung ist verloren. Planungsleistungen wie die Beauftragung des Energieeffizienz-Experten sind davon ausgenommen.
Nach der Antragstellung dauert die Bewilligung beim BAFA 3 bis 6 Wochen, bei der KfW 2 bis 4 Wochen. Erst nach dem Bewilligungsbescheid dürfen Sie den Handwerkervertrag unterschreiben und mit der Dämmung beginnen. Der Energieberater besucht die Baustelle mindestens einmal während der Ausführung, um die fachgerechte Umsetzung zu prüfen.
Nach Abschluss der Arbeiten reicht der Energieeffizienz-Experte den Verwendungsnachweis mit allen Rechnungen beim BAFA ein und bestätigt, dass die technischen Anforderungen erfüllt sind. Die Auszahlung erfolgt beim BAFA innerhalb von 4 bis 8 Wochen. Bei KfW-Förderkrediten wird der Tilgungszuschuss direkt von der Restschuld abgezogen.
Häufige Fehler und Tipps zur Vermeidung
Der häufigste Fehler bei der Antragstellung ist ein zu früher Vertragsschluss. Viele Eigentümer unterschreiben den Handwerkervertrag, bevor die Antragstellung abgeschlossen ist. Das BAFA lehnt dann ab, weil das Vorhaben bereits begonnen hat. Auch ein Zusatz wie "vorbehaltlich Förderung" im Vertrag schützt nicht davor.
Sie benötigen eine Beratung zur Förderung Ihres Dämmvorhabens? MEUVO steht Ihnen gern beratend zur Seite. Senden Sie Ihre Anfrage direkt über unser Kontaktformular und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Ebenso riskant: technische Anforderungen nicht vorab prüfen lassen. Erreicht die Dämmung nur einen U-Wert von 0,22 statt der geforderten 0,20 W/(m²K), gibt es keine Auszahlung. Der Energieberater muss deshalb die Dämmstoffdicke bereits bei der Planung kontrollieren.
Unvollständige Unterlagen beim Verwendungsnachweis verzögern die Auszahlung um Wochen. Der Energieeffizienz-Experte muss die Ausführung dokumentieren – Fotos vor, während und nach der Dämmung sind Pflicht. Die Handwerkerrechnung muss alle förderfähigen Positionen einzeln ausweisen.
Fördersätze 2026 im Detail
Die Fördersätze der Bundesförderung für effiziente Gebäude sind seit Januar 2026 stabil, und die Bundesregierung hat die BEG-Förderung bis mindestens 2028 zugesichert. Für Eigentümer, die eine Dämmung an Außenwänden, Dach oder Gebäudehülle planen, bedeutet das Planungssicherheit. Die folgenden Tabellen geben Ihnen einen Überblick über die konkreten Fördersätze aller relevanten Förderprogramme. Wichtig dabei: Die Sätze gelten unabhängig vom verwendeten Dämmstoff, solange die technischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt sind.
BAFA BEG EM: Fördersätze nach Maßnahme
| Dämmmaßnahme | Grundförderung | Mit iSFP-Bonus | Max. Förderbasis | Max. Zuschuss |
|---|---|---|---|---|
| Fassadendämmung | 15 % | 20 % | 60.000 EUR/WE | 12.000 EUR |
| Kellerdeckendämmung | 15 % | 20 % | 60.000 EUR/WE | 12.000 EUR |
| Perimeterdämmung | 15 % | 20 % | 60.000 EUR/WE | 12.000 EUR |
| Dachdämmung | 15 % | 20 % | 60.000 EUR/WE | 12.000 EUR |
| Fenster + Türen | 15 % | 20 % | 60.000 EUR/WE | 12.000 EUR |
| Die Förderbasis von 60.000 EUR gilt pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Bei mehreren Maßnahmen (z.B. Fassade + Dach) wird die Basis nicht verdoppelt, sondern die Summe beider Maßnahmen ist auf 60.000 EUR gedeckelt. |
KfW-Tilgungszuschüsse 2026
| Programm | Standard | Tilgungszuschuss | Mit EE-Klasse | Max. Kredit |
|---|---|---|---|---|
| KfW 261 | Effizienzhaus 85 | 5 % | 10 % | 150.000 EUR/WE |
| KfW 261 | Effizienzhaus 70 | 10 % | 15 % | 150.000 EUR/WE |
| KfW 261 | Effizienzhaus 55 | 15 % | 20 % | 150.000 EUR/WE |
| KfW 261 | Effizienzhaus Denkmal | 15 % | 20 % | 150.000 EUR/WE |
| KfW 262 | Einzelmaßnahme | 15 % | 20 % (mit iSFP) | 60.000 EUR/WE |
| EE-Klasse: Erneuerbare-Energien-Klasse, erreicht wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien stammen. |
Wer bekommt 70 % Förderung?
70 Prozent Förderung gibt es nicht für Dämmung, sondern ausschließlich für den Umstieg auf Heizungen mit erneuerbaren Energien. Einkommensschwache Haushalte unter 40.000 EUR Jahreseinkommen erhalten dabei einen zusätzlichen Einkommensbonus. Bei Dämmmaßnahmen liegt die maximale Förderung bei 25 Prozent (20 Prozent BAFA mit iSFP plus bis zu 5 Prozent regionale Zuschüsse).
Der iSFP-Bonus: 5 Prozentpunkte Mehrförderung
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind für hohen Effizienzstandard. Kosten 1.200-2.000 EUR, 80 % gefördert, Ihre Kosten: 240-400 EUR.
Wie funktioniert der iSFP-Bonus?
Mit iSFP steigt BAFA-Förderung von 15 auf 20 Prozent. Der iSFP gilt 15 Jahre, alle Maßnahmen profitieren vom Bonus. Besonders attraktiv bei mehreren Sanierungsschritten.
Beispiel: iSFP 2026 (300 EUR netto), Fassade dämmen (18.000 EUR) = 3.600 EUR statt 2.700 EUR (900 EUR mehr). Dach 2028 (12.000 EUR) = 2.400 EUR statt 1.800 EUR (600 EUR mehr). Summe: 1.500 EUR Mehrförderung bei 300 EUR Kosten.
Wann lohnt sich der iSFP? Tipps zur Entscheidung
Fast immer, außer bei Einzelmaßnahmen unter 6.000 EUR. Ab 6.000 EUR gleichen 5 Prozentpunkte Mehrförderung (300 EUR) die Eigenkosten aus. Bei größeren Maßnahmen oder mehreren Schritten klare Empfehlung.
Der iSFP rechnet sich besonders, wenn Sie mehrere Sanierungsschritte planen. Beispiel: Sie dämmen 2026 die Fassade (18.000 EUR), 2028 das Dach (12.000 EUR) und tauschen 2030 die Heizung (25.000 EUR). Mit einem iSFP aus 2026 erhalten Sie für alle drei Maßnahmen den 5-Prozentpunkte-Bonus, also insgesamt 2.750 EUR Mehrförderung bei 300 EUR iSFP-Kosten. Zusätzlicher Vorteil: Der Fahrplan zeigt Ihnen die optimale Reihenfolge, etwa "erst dämmen, dann kleinere Heizung kaufen", was weitere 3.000 bis 5.000 EUR Heizungskosten spart.
Was steht im iSFP?
Der iSFP analysiert den Ist-Zustand Ihres Gebäudes, berechnet Energieverbrauch und Verluste und schlägt eine Sanierungsstrategie vor. Typisch sind 3 bis 5 Maßnahmen über einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren. Der Fahrplan zeigt auch, welche Maßnahmen sich gegenseitig bedingen – etwa "erst Dämmung, dann Heizung", weil die neue Heizung nach Dämmung kleiner dimensioniert werden kann und Sie so Kosten sparen.
Der iSFP ist nicht bindend. Sie können die Reihenfolge ändern oder Maßnahmen weglassen. Der Bonus bleibt erhalten, solange die umgesetzte Maßnahme im iSFP enthalten ist und die technischen Anforderungen erfüllt.
Häufige Fragen zur Förderung Dämmung
Wie viel Förderung bei Dämmung?
Die BAFA fördert Dämmung mit 15 Prozent Grundförderung, aufstockbar auf 20 Prozent mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Die maximale Förderbasis liegt bei 60.000 EUR pro Wohneinheit, was einem maximalen Zuschuss von 12.000 EUR entspricht. Bei typischen Dämmkosten zwischen 80 und 250 EUR/m² bedeutet das eine Ersparnis von 12 bis 50 EUR/m² Dämmfläche.
Konkret für verschiedene Dämmmaßnahmen: Kellerdeckendämmung (60 m², 4.800 EUR) erhält 960 EUR Zuschuss mit iSFP, Dachdämmung (100 m², 12.000 EUR) bringt 2.400 EUR, und eine vollständige Fassadendämmung (180 m², 27.000 EUR) wird mit 5.400 EUR gefördert. Kombinieren Sie mehrere Maßnahmen bis zur 60.000-EUR-Grenze, maximieren Sie den Zuschuss bei 12.000 EUR – allerdings nur wenn alle Arbeiten innerhalb eines Kalenderjahres abgeschlossen werden.
Welche Fördermittel gibt es für die Dämmung?
Wer die Außenwände, das Dach oder die Kellerdecke dämmen möchte, hat drei Fördermöglichkeiten: Der BAFA-Zuschuss über BEG EM bietet 15 bis 20 Prozent direkte Unterstützung, der KfW-Förderkredit 262 gewährt denselben Prozentsatz als Tilgungszuschuss, und KfW 261 deckt umfassende Effizienzhaus-Sanierungen mit 5 bis 25 Prozent ab. Zusätzlich bieten einige Kommunen und Bundesländer eigene Zuschüsse, die meist mit den Bundesprogrammen kombinierbar sind. Alternativ können Sie den steuerlichen Abzug nach § 35c EStG nutzen (20 Prozent über 3 Jahre), wenn Sie keine BAFA- oder KfW-Fördermittel beantragen.
Regionale Förderprogramme ergänzen die Bundesförderung: Bayern (BayernLabo), Baden-Württemberg (L-Bank) und einzelne Kommunen bieten zusätzliche Unterstützung für energetische Sanierungen. Diese Landesprogramme sind meist mit BAFA kombinierbar, sodass Sie 25 bis 35 Prozent Gesamtförderung erreichen können.
Welche Förderungen gibt es 2026?
Für Dämmung sind 2026 das BAFA-Programm BEG EM und die KfW-Programme 261 und 262 verfügbar. Die Fördersätze liegen zwischen 15 und 25 Prozent je nach Programm und Bonus. Wer zusätzlich die Heizung auf erneuerbare Energien umstellt, erhält über BAFA BEG EM bis zu 70 Prozent Förderung (Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 20 % + Einkommensbonus 30 % für Haushalte unter 40.000 EUR Jahreseinkommen).
Die Bundesregierung hat die BEG-Förderung bis mindestens 2028 zugesichert. Bei hoher Nachfrage im Herbst verlängern sich Bearbeitungszeiten auf 8 bis 10 Wochen. Unser Tipp: Stellen Sie Anträge zwischen Februar und Mai, da die Fristen dann mit 3 bis 4 Wochen am kürzesten sind.
Was ändert sich ab 2026 für Hausbesitzer?
Die Fördersätze für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle sind 2026 gegenüber 2025 unverändert geblieben. Die wesentliche Änderung betrifft die Heizungsförderung: Seit 2024 müssen neue Heizungen in Wohngebäuden schrittweise auf erneuerbare Energien umgestellt werden, etwa auf Wärmepumpen oder Pelletheizungen. Für Hausbesitzer, die gleichzeitig dämmen und die Heizung tauschen, ergeben sich dadurch Synergien, denn eine gut gedämmte Gebäudehülle ermöglicht eine kleinere und günstigere Wärmepumpe. Zudem wurde der Service der Antragstellung vereinfacht: Energieeffizienz-Experten können seit 2025 beide Anträge gebündelt über das BEG-Portal einreichen. Die Fördermittel für Einzelmaßnahmen sind weiterhin ausreichend budgetiert, allerdings empfiehlt die Deutsche Energie-Agentur (dena), Anträge frühzeitig zu stellen.
Was wird von der BAFA gefördert?
Die BAFA fördert Maßnahmen an der Gebäudehülle (Fassade, Dach, Kellerdecke, Perimeter, Fenster, Türen), Anlagentechnik (Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, Lüftung, Wärmepumpen) und Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Dämmung von Rohrleitungen). Dämmung zählt zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen mit 15 bis 20 Prozent Zuschuss.
Auch Nebenkosten sind förderfähig: Gerüstkosten, Entsorgung alter Dämmstoffe, Energieeffizienz-Experten und Wiederherstellung von Außenanlagen. Diese machen oft 15 bis 25 Prozent der Gesamtinvestition aus. Bei 18.000 EUR Fassadendämmung können zusätzlich 3.000 EUR Gerüst und 1.500 EUR Expertenkosten gefördert werden, was den Zuschuss von 3.600 EUR auf 4.500 EUR erhöht.
Wie hoch ist die Förderung bei der BAFA?
Die BAFA-Förderung für Dämmung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten als Grundförderung. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der Satz auf 20 Prozent. Die Förderbasis ist auf 60.000 EUR pro Wohneinheit gedeckelt, was einem maximalen Zuschuss von 12.000 EUR entspricht. Für Heizungen liegen die Sätze deutlich höher (30-70 %).
Wird eine Fassadendämmung gefördert?
Ja, Fassadendämmung an Außenwänden wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit 15 bis 20 Prozent gefördert, sofern sie einen U-Wert von maximal 0,20 W/(m²K) erreicht. Das entspricht etwa 16 bis 20 cm Dämmstoffdicke bei Standarddämmstoffen wie EPS oder Mineralwolle. Hochleistungsdämmstoffe wie Vakuumdämmung schaffen denselben U-Wert mit 3 bis 4 cm, sind aber teurer und lohnen sich vor allem bei begrenztem Platz oder denkmalgeschützten Fassaden.
Bei einem typischen Einfamilienhaus mit 140 m² Fassadenfläche kostet eine WDVS-Dämmung mit 16 cm EPS etwa 18.000 EUR (Material 5.000 EUR, Gerüst 3.500 EUR, Handwerker 8.000 EUR, Experte 1.500 EUR). Mit iSFP erhalten Sie 3.600 EUR BAFA-Zuschuss, Ihre Nettokosten liegen bei 14.400 EUR. Die jährliche Heizkosteneinsparung beträgt typisch 600 bis 900 EUR, sodass sich die Investition nach 16 bis 24 Jahren amortisiert. Ohne Förderung würde die Amortisation 20 bis 30 Jahre dauern.
Welche Zuschüsse gibt es 2026 vom Staat?
Der Staat bietet umfangreiche Unterstützung für die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Für Dämmung an Gebäudehülle, Außenwänden und Dach sind die Fördermöglichkeiten über BAFA BEG EM (15 bis 20 Prozent Zuschuss) und KfW 262 (15 bis 20 Prozent Tilgungszuschuss) am relevantesten. Wer gleichzeitig die Heizung auf erneuerbare Energien umstellt, erhält über BAFA BEG EM bis zu 70 Prozent Förderung für Wärmepumpen oder Pelletheizungen. Photovoltaik wird über KfW 270 mit einem zinsgünstigen Kredit unterstützt. Einzelne Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Förderprogramme, die in der Regel mit den Bundesmitteln kombinierbar sind. Eine Übersicht aller Fördermöglichkeiten liefert der Beratungsservice der Verbraucherzentrale.
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